Überblick über das Vertragsrecht
Überblick über das Vertragsrecht – Wir sind spezialisiert auf.
Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §§ 145–157) erfordert ein wirksamer Vertrag:
- Ein Angebot und dessen Annahme
- Den gegenseitigen Willen zur rechtlichen Bindung
- Die Geschäftsfähigkeit der Vertragsparteien
- Die Gesetz- und Durchführbarkeit des Vertragsinhalts
Bestimmte Verträge (z. B. Immobilien-, Erb- oder Eheverträge) unterliegen der Schriftform oder müssen notariell beurkundet werden (§§ 126–129, § 311b BGB). Für internationale oder digitale Verträge gelten zusätzlich EU-Vorgaben wie die Rom-I-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 593/2008) sowie das UN-Kaufrecht (CISG).
1. Private und persönliche Verträge
Diese regeln private, familiäre oder vermögensrechtliche Angelegenheiten. Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in §§ 311–312 BGB.
Typische Vertragsarten:
- Schenkungsverträge (z. B. Grundstück oder Vermögensübertragungen)
- Private Darlehensverträge zwischen Privatpersonen
- Eheverträge gemäß § 1408 BGB
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Partnerschafts- und Wohngemeinschaftsverträge
- Miet- und Untermietverträge (§§ 535–580a BGB)
Warum das wichtig ist:
Diese Verträge schaffen Rechtssicherheit in sensiblen Lebensbereichen und schützen Vermögen und langfristige Interessen.
Beispiel: Lassen Sie einen Schenkungsvertrag in Linz erstellen oder einen Kaufvertrag mit anwaltlicher Unterstützung in Köln aufsetzen.
2. Arbeits- und Werkverträge
Diese unterliegen dem deutschen Arbeitsrecht sowie dem Nachweisgesetz (NachwG) und sichern rechtskonforme Beschäftigungsverhältnisse.
Typische Vertragsarten:
- Arbeitsverträge (unbefristet, befristet, Teilzeit)
- Freelancer- und Dienstleisterverträge
- Werkverträge (§§ 631–650 BGB)
- Dienstverträge
- Aufhebungsverträge
- Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs)
- Wettbewerbsverbote und -klauseln
Warum das wichtig ist:
Solche Verträge definieren Pflichten, Vergütung, Haftung und Vertraulichkeit – und vermeiden Streitigkeiten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Beispiel: Lassen Sie einen Arbeitsvertrag in Dresden professionell erstellen oder einen Freelancervertrag in Graz aufsetzen.
3. Geschäfts- und Handelsverträge
Unerlässlich für Start-ups, KMUs und Konzerne. Geregelt im BGB, HGB und internationalen Übereinkommen.
Typische Vertragsarten:
- Gesellschaftsverträge (z. B. GbR, GmbH, OHG, KG)
- Partnerschaftsverträge
- Joint-Venture-Vereinbarungen
- Gesellschaftervereinbarungen
- Handelsvertreterverträge
- Vertriebsverträge
- Franchiseverträge
- Lizenzverträge (z. B. für IP oder Markenrechte)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Warum das wichtig ist:
Diese Verträge definieren Eigentumsverhältnisse, operative Abläufe, Markenrechte und Haftung während des gesamten Geschäftszyklus.
Beispiel: Gesellschaftsvertrag in Berlin erstellen lassen oder Franchisevertrag in Salzburg rechtlich prüfen.
4. Immobilien- und Bauverträge
Erfordern häufig notarielle Beurkundung gemäß § 311b BGB.
Typische Vertragsarten:
- Immobilienkaufverträge
- Grundstücksübertragungsverträge
- Bauverträge
- Maklerverträge
- Bauträgerverträge
Warum das wichtig ist:
Diese Verträge sichern Eigentumsübertragungen ab, regeln Bauverpflichtungen und garantieren die Eintragung im Grundbuch.
Beispiel: Immobilienkaufvertrag in München aufsetzen oder notariellen Vertrag in Frankfurt rechtlich vorbereiten.
5. Technologie- und IP-Verträge
Immer wichtiger im digitalen Zeitalter – geregelt durch BGB, DSGVO, Urhebergesetz (UrhG).
Typische Vertragsarten:
- IT-Dienstleistungsverträge
- Softwarelizenzverträge
- Hosting- und Cloud-Services-Verträge
- Auftragsverarbeitungsverträge (DPA)
- Urheberrechts- und Nutzungsübertragungsverträge
Warum das wichtig ist:
Sie schützen geistiges Eigentum, sichern die DSGVO-Konformität und regeln Nutzungsrechte eindeutig.
Beispiel: Softwarelizenzvertrag in Innsbruck erstellen oder DPA-Vertrag in Stuttgart prüfen lassen.
6. Internationale und grenzüberschreitende Verträge
Diese unterliegen EU-Recht (z. B. Rom I) und ggf. dem CISG.
Typische Vertragsarten:
- Internationale Arbeitsverträge
- Kaufverträge im grenzüberschreitenden Handel (CISG / UN-Kaufrecht)
- Import-/Exportverträge
- Verträge ausländischen Rechts mit Geltung in Deutschland
Warum das wichtig ist:
Sorgen für Klarheit bei Gerichtsstand, anwendbarem Recht, Steuern und Streitbeilegung im internationalen Kontext.
Beispiel: UN-Kaufrechtsvertrag in Liechtenstein aufsetzen oder internationalen Vertrag online in Wien prüfen lassen.
7. Spezialverträge & Nischenverträge
Regeln besondere Lebenssituationen oder branchenspezifische Sachverhalte.
Typische Vertragsarten:
- Erbverträge & Testamente (§§ 1941–2273 BGB)
- Künstler-, Auftritts- und Sponsoringverträge
- Testamentsvollstrecker- und Vormundschaftsverträge
- Verträge im Profisport
- ESG- und Nachhaltigkeitsverträge
- Stipendien- und Förderverträge
Warum das wichtig ist:
Sichern Rechte in Nischenbranchen, regeln Nachlassangelegenheiten und schützen berufliche Interessen.
Beispiel: Erbvertrag in Bremen aufsetzen oder Sponsoringvertrag in Zürich erstellen lassen.
Formbedürftige Verträge (Beurkundungspflicht)
Für bestimmte Verträge schreibt das Gesetz eine notarielle Beurkundung vor.
Relevante Vorschriften:
§ 311b BGB, § 518 BGB, § 1410 BGB
Typische Beispiele:
- Immobilienkaufverträge
- Eheverträge
- Erbverträge
- Schenkungen über bestimmten Wert
- GmbH-Gründungsverträge
Rechtliche Grundlagen & Referenzen
- BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) – Zentrales Regelwerk des deutschen Vertragsrechts
- Rom-I-Verordnung (EU) – Zuständigkeitsregelung bei grenzüberschreitenden Verträgen
- CISG / UN-Kaufrecht – Einheitliches Recht für den internationalen Warenkauf
- DSGVO – Regelt datenschutzrechtliche Vereinbarungen
- Nachweisgesetz (NachwG) – Schriftformvorgaben im Arbeitsverhältnis
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